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Häufige Fragen

Wenn der Schaden voraussichtlich über der Bagatellgrenze von ca. 1000 € liegt, ist ein Kostenvoranschlag nicht mehr ausreichend. Es muss ein Unfallgutachten erstellt werden.
Es erfasst nicht nur Reparaturkosten, sondern auch weitere wichtige Positionen wie z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert.
Damit sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung umfassend ab.

Nein. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist die Kostenübernahme gesetzlich geregelt: Nach § 249 BGB hat die gegnerische Versicherung den gesamten Schaden zu tragen.

Das umfasst sowohl die Kosten für Ihr unabhängiges Schadengutachten als auch für einen Rechtsanwalt. Sie müssen nicht in Vorkasse treten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung.

Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren.
Das Kfz Sachverständigenbüro Schreiber in München arbeitet unabhängig und stellt sicher, dass alle relevanten Positionen korrekt und nachvollziehbar erfasst werden.

Für die Besichtigung kommen wir direkt zu Ihrem Fahrzeug, egal ob zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt.


Vor Ort erfasse erfassen wir:

  • den genauen Schadenumfang

  • Reparaturdetails und sichtbare Schäden

  • Fotodokumentation

  • ggf. Fehlerspeicher

Ja. Sie können den im Gutachten ermittelten Betrag fiktiv abrechnen, ohne das Fahrzeug reparieren zu müssen. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung.

Die Versicherung zahlt Ihnen den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert aus. Mit diesem Geld und dem Verkauf des kaputten Autos zum Restwert können Sie sich dann ein gleichwertiges, neues Fahrzeug zulegen.

Wichtige Ausnahme: Wenn Sie das Auto unbedingt behalten und reparieren wollen, geht das unter bestimmten Umständen trotzdem bis zu 130% der Reparaturkosten. Eine Einzelfallbetrachtung ist erforderlich.

  • Fahrzeugschein

  • Unfalldatum und Unfallort

  • Daten des Unfallgegners (Name, Kennzeichen, Versicherung)

  • Fotos vom Schaden oder Unfallort

  • Unfallbericht oder Protokoll

Fehlende Dokumente können nachgereicht werden. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen für die anschließende Gutachtenerstellung verfügbar sind.

Nein. Vorschäden werden im Gutachten klar dokumentiert und vom aktuellen Unfall getrennt.
So entsteht keine Verwirrung bei der Schadenregulierung.

Nach der Schadenaufnahme wird das Gutachten erstellt und direkt an die gegnerische Versicherung übermittelt.
Sie erhalten selbstverständlich eine Kopie, auf Wunsch auch Ihr Anwalt.
So behalten Sie jederzeit den Überblick über die laufende Schadenregulierung.

Ist ein Kostenvoranschlag ausreichend?

Die Versicherung möchte einen eigenen Gutachter schicken, was nun?

Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?

Ich habe Vorschäden. Ist das ein Problem?

Wie werden Gutachten und Schadenabwicklung organisiert?

Kostet mich das Gutachten etwas?

Wie läuft die Begutachtung ab?

Was passiert bei einem Totalschaden?

Welche Unterlagen sollte ich bereit halten?

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Jeder Schaden ist individuell. Wir nehmen uns die Zeit für Ihr Anliegen und klären gemeinsam das weitere Vorgehen. Unkompliziert, direkt und ohne lange Wartezeiten.

Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder melden Sie sich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Falls Sie schon erste Fotos oder Daten zum Schaden haben, senden Sie diese gerne direkt mit.

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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